Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 07/2021

Apollon Industries – Gero Köster Einzelunternehmen

§1 Gültigkeit der AGB

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB abgekürzt) gelten für alle zwischen der Gero Köster Einzelunternehmung / Apollon Industries (im weiteren AI abgekürzt) und Ihren Kunden geschlossenen Verträge, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen und verschriftlicht wurden.
2. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen von Kunden haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht im Vorfeld schriftlich durch AI akzeptiert wurden.

§2 Angebot und Auftragsbestätigung

1. Von AI verfasste Angebote sind unverbindlich.
2. Falls nicht anders gekennzeichnet ist ein von AI gemachtes Angebot ab dem auf dem Angebotsdatum 14 Kalendertage gültig. Eine nach Ablauf dieser Frist eingehen Zustimmung, oder eine Zustimmung zu geänderten Konditionen wird als kundenseitiges Angebot betrachtet. Die Zustimmung zum Angebot bedarf der Schriftform und ist ab dem Eingang der Zustimmung für 14 Kalendertage bindend.
3. AI ist in der Entscheidung über die Annahme frei. Die Annahme erfolgt schriftlich mit dem Versand einer Auftragsbestätigung. Mit dem Versand der Auftragsbestätigung kommt ein für beide Seiten bindender Vertrag zustande.
4. Die von AI geschuldeten Leistungen beschränken sich ausschließlich auf die im Angebot aufgeführten Positionen.

§3 Zahlung

1. Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 14 Tage. Falls nicht anders vereinbart beginnt der Zeitraum mit dem Rechnungsdatum. Abzüge / Skonti sind nicht vorgesehen.
2. Aufrechnungen von Forderungen, auch bei Minderungen nach §7 sind nur zulässig, wenn diese von AI schriftlich zugestimmt wurde.
3. AI behält sich das Recht vor in Einzelfällen Vorkasserechnungen zu stellen. Dies wird bereits im Angebot vermerkt.
4. Zahlungen können nur auf das in der Rechnung angegebene Konto, unter Angabe von Kunden- und Rechnungsnummer getätigt werden. Barzahlungen sind nur bei Summen unter 1000€ möglich.

§4 Verzug

1. Für die fristgerechte Zahlung ist das Datum des Zahlungseingangs auf einem Konto der Fa. Apollon Industries entscheidend.
2. Im Fall einer nicht fristgerechten Zahlung behält sich AI mindestens das Recht vor die Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe, sowie eine Mahnkostenpauschale in angemessener Höhe zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§5 Stornierung

1. Eine Stornierung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
2. Im Fall der Stornierung durch den Kunden kann AI folgende Ausfallsätze geltend machen: Bei Stornierung mehr als 30 Tage vor Mietbeginn 10% der Angebotssumme. Bei Stornierung 30 bis 14 Tagen vor Mietbeginn 30% der Angebotssumme. Bei Stornierung 14 bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% der Angebotssumme. Bei Stornierung 7 bis 3 Tage vor Mietbeginn 70% der Angebotssumme. Bei späterer Stornierung 100% der Angebotssumme.
3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Kündigung entscheidend.
4. Die in §3 Abs. 1-3 genannte Regelung gilt nicht für Materialverkäufe und Spezialanfertigungen, für diese werden dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten für Material und die Personalkosten entsprechend §3 Abs. 2 berechnet.

§6 Mündliche Vereinbarungen, Schriftform

1. Wird in diesen AGB oder weiteren Vereinbarungen die Schriftform vereinbart so kann diese in gedruckter Form, als digitales Dokument oder E-Mail übermittelt werden.
2. Die Kommunikation über SMS oder Kurznachrichtendienste entspricht nicht der Schriftform nach Definition dieser AGB.
3. Aus einer mündlichen Absprache entstehen keine Verbindlichkeiten.

§7 Mietzeit, Übergabe, Mängel

1. Mietartikel werden dem Kunden vollständig und in funktionstüchtigem Zustand übergeben. Es ist Aufgabe des Kunden die Artikel bei der Übergabe dahingehend zu prüfen. Mängel oder Fehlmengen sind umgehend bei Abholung, Defekte spätestens bei Inbetriebnahme bzw. Auftreten des Defektes anzuzeigen. Werden solche Mängel angezeigt hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung durch AI.
2. Unterlässt der Kunde die Prüfung gilt das Material als vollständig übergeben. Ein Anspruch auf Nachlieferung durch AI erlischt damit.
3. Für Defekte die erst während des Einsatzes auftreten ist AI nur dann zur Nachbesserung verpflichtet, wenn der Kunde, oder vom Kunden beauftragte Dritte nachweißlich kein Mitverschulden am Auftreten des Defektes tragen.
4. Für Schäden die während des Transportes von Mietmaterial durch den Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte entstehen besteht kein Anspruch auf Nachbesserung.
5. Der Kunde hat das Recht den Vertrag zu kündigen oder zu mindern, wenn AI ihrer Verpflichtung auf Nachbesserung nicht nachkommen kann oder ein Nachbesserungsversuch erfolglos bleibt. Diese Regelung gilt nur wenn ein Mangel rechtzeitig angekündigt wurde und der Kunde kein Mitverschulden an dem Mangel trägt. Eine vollständige Kündigung des Vertrages ist nur dann zulässig, wenn die defekten Mietartikel eine Durchführung des geplanten Einsatzes unmöglich machen.
6. Der Anspruch auf Minderung, Kündigung oder Nachbesserung besteht auch wenn durch AI oder durch AI gestellte Dritte bei Transport oder Einsatz Defekte verursacht werden.

§8 Lieferung, Rücklieferung

1. Für die Vermietung von Gegenständen werden ein fester Mietzeitraum, sowie feste Abhol- und Rücklieferzeiten festgelegt.
2. Falls nicht anders im Angebot vermerkt beginnt und endet jede Materialvermietung am Lager von AI.
3. AI ist nicht zum Transport von Mietmaterial verpflichtet, solange nicht im Angebot vermerkt.
4. Bei einer vereinbarten Anlieferung und Abholung ist es Aufgabe der Kunden sicherzustellen, dass das Mietmaterial am festgelegten Ort und Zeitpunkt übergeben werden kann.

§9 Rückgabe, Verzögerung

1. Die Rückgabe des Materials muss vollständig, in den dafür vorgesehenen Transportbehältnissen sortiert, inklusive aller Klein- und Zusatzartikel erfolgen. Defekte Geräte und Teile sind ebenfalls zurückzugeben.
2. Der Kunde verpflichtet sich, AI umgehend in Kenntnis zu setzten, sollte eine termingerechte Rückgabe des Materials nicht möglich sein.
3. AI behält sich das Recht vor, jeden Tag Verzug als Einsatztag zu behandeln und entsprechend zu berechnen. Nach angemessener Wartezeit und schriftlicher Aufforderung zur Rückgabe behält sich AI das Recht vor rechtliche Schritte einzuleiten.
4. Werden Mietartikel während ihres Einsatzes beschädigt, ist dies unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe anzuzeigen.
5. Sollte der Kunde gemietete Artikel nicht oder defekt zum festgeschriebenen Datum zurückgeben, und die Geräte werden für einen anderen Einsatz benötigt, ist AI berechtigt einen gleichwertigen Ersatz für die Dauer des Einsatzes anzumieten. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.

§10 Ersetzungsbefugnis

1. Sollte ein zu vermietender Artikel unmittelbar vor der Vermietung beschädigt oder zerstört werden, ist AI berechtigt dieses mit einem technisch gleich- oder höherwertigen Gerät, bei Bedarf aus dritter Hand, zu ersetzen. Die Kosten hierfür trägt AI.

§11 Risiken

1. Das Risiko, dass aufgrund Entscheidungen von Dritten oder durch öffentlich-rechtlicher Maßnahmen Transporte, Anlieferungen und Abholungen nicht vertragsgemäß durchgeführt werden können, vereinbarte Sach- oder Dienstleistungen nicht, verzögert, oder nicht vollständig durchgeführt werden können, trägt der Kunde, es sei denn, Apollon Industries oder ein durch die Firma beauftragter Dritter ist hierfür nachweißlich ursächlich.
2. Dies gilt nicht für durch höhere Gewalt verursachte Situationen.

§12 Mietverpflichtung / Beschädigungen

1. Der Kunde verpflichtet sich, das Mietmaterial pfleglich zu behandeln. Das Material darf nur von qualifiziertem Personal bzw. unter Aufsicht einer qualifizierten Person bedient werden. Bestehende Sicherheitsvorschriften und Verordnungen dürfen beim Einsatz der Geräte nicht verletzt werden.
2. Für sämtliche während der Miete entstandenen Schäden, einschließlich durch Umwelteinflüsse, sowie für Diebstähle haftet der Kunde. AI behält sich das Recht vor, Mängel an Mietmaterial noch 7 Tage nach der Rückgabe anzuzeigen und in Rechnung zu stellen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für den Einsatz nötigen Genehmigungen und Einverständniserklärungen auf eigene Kosten einzuholen und diese auf Anfrage vorzulegen. Liegen nötige Genehmigungen nicht vor erlöschen die vertraglich festgelegten Pflichten von AI. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Recht auf Minderung zu.
4. Der Kunde ist verpflichtet alle im Vorhinein schriftlich festgehaltenen, für den Einsatz nötigen Gegebenheiten herzustellen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach erlöschen die vertraglich festgelegten Verpflichtungen von AI.

§13 Haftungsausschluss

1. AI haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Fa. AI, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Fa. AI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. AI haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. AI haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
3. Eine weitergehende Haftung der Fa. AI bei Verkauf und Vermietung einer Sache ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Fa. AI ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§14 Recht

1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages, einschließlich dieser AGB unwirksam sein bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich ersatzweise eine gültige Regelung zu treffen die der ursprünglichen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.
2. Für zu diesen AGB geschlossene Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Apollon Industries. Dies gilt auch wenn der Kunde keinen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz aus dem Inland verlegt oder der Wohnsitz unbekannt ist.
3. Vertrags- und Verhandlungssprache ist die deutsche Sprache.


Gero Köster Einzelunternehmen, Apollon Industries, Elisabethstraße 112, 47799 Krefeld